Wenn der Sommer kommt und die große Hitze ihre Nase zeigt, ist ein Swimmingpool kein Luxus, aber um ihn zu bauen, reicht es nicht, handwerklich begabt zu sein oder eine Spezialfirma zu beauftragen, sondern es gibt einige Dinge zu bedenken und Verpflichtungen, die in der Region Ancona erfüllt werden müssen.
Welche Art von Pool soll es sein?
Natürlich scheint es so einfach zu sein, sich zu sagen, dass man sich einen Pool in den Garten stellen wird, aber in Wahrheit ist es wichtig, sein Projekt gut zu überdenken, denn es geht um die Qualität des Pools, seine Langlebigkeit und seine Effizienz. Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist, ob Sie einen oberirdischen oder einen in den Boden eingelassenen Pool möchten. Wie Sie sich vorstellen können, richtet sich die wichtigste Überlegung zunächst auf das Budget.
Das Budget
Das Budget, das Sie für Ihren Pool aufwenden müssen, hängt weitgehend von der Art des Pools ab, für den Sie sich entscheiden. Die günstigsten Pools sind aufblasbare Aufstellpools. Rechnen Sie mit Kosten von 10 € für die kleinsten Modelle bis zu 500 € für die größten.
Wenn Sie sich für einen widerstandsfähigeren Aufstellpool entscheiden, sollten Sie sich für einen Aufstellpool in Form eines Bausatzes entscheiden. Für Röhrenpools rechnen Sie mit 200 bis 6000€ für die haltbarsten. Wenn Sie hingegen einen Aufstellpool mit Paneelen bevorzugen, bestimmt die Zusammensetzung der Paneele den Gesamtpreis des Pools. Sie können in Form von drei verschiedenen Materialien vorliegen:
– Stahlplatten: rechnen Sie je nach Größe Ihres Pools mit 1.000 bis 10.000 €, – Holzplatten: rechnen Sie je nach gewählter Holzart und Größe der Terrasse mit 2.000 bis 15.000 €, – Stahlbetonplatten: rechnen Sie im Durchschnitt mit 6.500 €.
Wenn Sie sich schließlich für einen prestigeträchtigeren, in die Erde eingelassenen Pool entscheiden, müssen Sie mit Kosten zwischen 15.000 und 50.000 € rechnen.
Um sich ein genaueres Bild vom Preis Ihres Traumpools zu machen, können Sie jederzeit einen Kostenvoranschlag anfordern.
Die Gesetzgebung zu diesem Thema
Die Standardgesetzgebung besagt, dass für den Bau eines Pools mit einer Fläche von mehr als 100m² eine Baugenehmigung beim Bürgermeisteramt beantragt werden muss. Unter 100m² und über 10m² Fläche ist eine einfache Erklärung erforderlich, während unter 10m² Fläche keine Formalitäten erforderlich sind.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, um sicherzustellen, dass in Ihrer Gemeinde keine Einschränkungen gelten. In manchen Plans Locaux d’Urbanisme (PLU) gelten nämlich besondere Vorschriften für die verschiedenen städtischen Bauten. Dies ist häufig an Küsten der Fall. Wenn Sie zum Beispiel am See wohnen, kann es sein, dass Ihnen das Bauen an der 3,50 m langen Uferlinie des Sees von Annecy verboten ist. Informieren Sie sich also gründlich, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.
Fragen der Sicherheit
Beachten Sie auch, dass nach französischem Recht jedes eingegrabene Schwimmbecken mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein muss, da sonst eine Geldstrafe von bis zu 45 000 € droht. Obwohl dies bei oberirdischen Pools nicht der Fall ist, und angesichts der jährlich steigenden Zahl von Ertrinkungsfällen in Privathaushalten, können wir Ihnen dies dennoch nur wärmstens empfehlen.
Die verschiedenen Sicherheitssysteme für Swimmingpools sind wie folgt:
– Die Alarmanlage: Sie ist entweder untergetaucht und erfasst die Wasserwellen im Inneren des Beckens, oder sie ist infrarotgesteuert, sog. Perimeteralarm, und erfasst somit Bewegungen auf der Wasseroberfläche. In jedem Fall ist sie mit einer Alarmanlage im Haus verbunden – die Barriere: Sie muss um das gesamte Schwimmbecken herumführen und mindestens einen Meter hoch sein – die Sicherheitsabdeckung: Dieses System besteht aus einer breiten Plane, die das gesamte Becken abdeckt – die Schwimmbadüberdachung.
Achten Sie darauf, dass das gewählte Sicherheitssystem die auf dem französischen Markt geltenden Normen erfüllt, d. h. die Norm NF P90-307 für Alarmanlagen, die Norm NF P90-306 für Schutzzäune, die Norm NF P90-308 für Sicherheitsabdeckungen und die Norm NF P90-309 für Überdachungen.